»Allgemein wird die Rückerstattung als eine Erfolgsgeschichte der Adenauerrepublik und als ein völliges Versagen der von der SED dominierten DDR angesehen. Die reinen Zahlen scheinen das eindeutig zu belegen: Beim "Luxemburger Wiedergutmachungsabkommen von 1952" kam es nach langen Verhandlungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Staat Israel und der Jewish Claims Conference (JCC, einer Dachorganisation für erbenloses jüdisches Vermögen) zu einer Verpflichtung der BRD an Israel eine Zahlung von drei Milliarden DM als "Eingliederungshilfe" für etwa 500.000 Überlebende der Shoah zu leisten, die in Israel nach dem Kriege lebten. Weitere 450 Millionen DM erhielt die Jewish Claims Conference zur Unterstützung der außerhalb Israels lebenden Juden, die von den Nazis ins Exil getrieben wurden.
Die DDR war von der israelischen Regierung aufgefordert worden die zunächst geforderte Gesamtsumme von 1,5 Mrd. US$, zu einem Drittel zu begleichen. Aus ideologischen Gründen verweigerte die DDR nicht nur jegliche Zahlungen an den Staat Israel, sondern auch sämtliche Restitutionen von geraubtem jüdischen Land- und Immobilienbesitz. Man argumentierte, die DDR sei ein neuer sozialistischer Staat, kein Nachfolgestaat Hitlerdeutschlands. Ferner seien ja auch jüdische Besitzer von Immobilien in erster Linie Kapitalisten und damit Ausbeuter der Arbeiterklasse, an die man logischerweise keinerlei Gelder bezahlen oder Immobilien und Land zurückgeben werde. Schließlich seien Kapitalismus und Faschismus untrennbar miteinander verbunden, so dass ein Kapitalist im Prinzip nie Opfer des Faschismus sein könne. In der DDR (über)lebende Juden, die als Opfer des Faschismus anerkannt waren, zahlte man wie allen Opfern des Faschismus eine Rente und andere Sozialleistungen. Damit ging man auf die Shoah und die versuchte vollständige Vernichtung der europäischen Juden nicht speziell ein.
In zwei ausführlich recherchierten Doktorarbeiten über die Rückerstattung in Ost und West weisen die Historiker Jürgen Lillteicher (Die Rückerstattung jüdischen Eigentums in Westdeutschland nach dem Zweiten Weltkrieg, 2003) und Jan Philipp Spannuth (Rückerstattung Ost : der Umgang der DDR mit dem 'arisierten' und enteigneten jüdischen Eigentum und die Gestaltung der Rückerstattung im wiedervereinigten Deutschland, 2001) jedoch nach, dass die Dinge sehr viel komplexer lagen und sowohl Versagen wie auch Erfolge relativiert werden müssen.
So ging der Impuls zur Wiedergutmachung nicht etwa von den Deutschen aus, sondern von den Siegermächten, in erster Linie den Amerikanern. Sie zwangen dem westdeutschen Staat zunächst eine Gesetzgebung auf, die zunächst widerwillig und im Detail sehr zwiespältig umgesetzt wurde. Gerade wenn Lillteicher auf einige Fallbeispiele hinweist, wird deutlich, dass der westdeutschen Bürokratie, den Gerichten und vor allem diversen Oberfinanzdirektionen (OFD) das persönliche Schicksal und die Leidensgeschichte der jüdischen Geschädigten und Opfer völlig egal war. Immer wieder versuchten vor allem staatliche Institutionen wie OFD’s Verfahren zu verzögern, Schadenssummen erheblich zu kürzen oder ausgezahlte Reparationssummen auch noch zu besteuern oder schließlich nicht einmal auszuzahlen, wenn die Opfer aus Osteuropa stammten.
So kämpfte beispielsweise ein aus der Tschechoslowakei stammender Überlebender des KZ Auschwitz jahrelang darum, für sich, seine Frau und seinen Sohn wenigstens eine finanzielle Entschädigung für seine ihm geraubten Kleidungsstücke zu erhalten. Als Osteuropäer hatte er nämlich kein Recht, eine Wiedergutmachung für erlittene seelische und körperliche Qualen zu beantragen. Nachdem seine Klage diverse Male abgeschmettert wurde, weil er nicht beweisen konnte, dass sein entwendetes Hab und Gut nach der Beschlagnahmung in Auschwitz dann auf dem (späteren) Gebiet Westdeutschlands oder Berlins "gelandet" sei. Schließlich gelang es dem Überlebenden nach Jahren und diverser Folgeurteile 1962 eine Entschädigung für sich und seine Familie in Höhe von 1000 DM zu erstreiten. Das Geld erhielt der damals 84-jährige Überlebende trotzdem nicht, weil die BRD keine diplomatischen Beziehungen zur kommunistischen CSSR unterhielt.
In der SBZ und späteren DDR gab es zunächst zaghafte Versuche zur Wiedergutmachung an Juden. Prinzipiell lag es vor allem an der SED, dass es nie zu Entschädigungen jüdischen Besitzes kam. Jan Philipp Spannuth verweist in seiner Dissertation darauf, dass unmittelbar nach dem Krieg einzelne Rückgaben in der SBZ erfolgten. Thüringen verabschiedete sogar ein Rückgabegesetz, weil das Land zunächst von den Amerikanern befreit wurde. Sogar die Sowjets störten sich zunächst nicht an einem Gesetz zur Rückgabe jüdischen Eigentums. Innerhalb der SED drängte Westemigrant und Politbüromitglied Paul Merker auf Entschädigung und Restitution. Er arbeitete sogar an einem Gesetzentwurf mit, der zwar nur in der DDR lebenden Juden ein Recht auf Wiedergutmachung zusprach und im Vergleich zu amerikanischen Vorstellungen eher harmlos blieb, dennoch die SED-Oberen verärgerte. Merker wurde 1950 entmachtet, zwei Jahre später als "zionistischer Agent" verhaftet und 1955 in einem Geheimprozess zu acht Jahren Gefängnis verurteilt, dann jedoch 1956 aus der Haft entlassen.
Auch für die DDR findet Spannuth in seiner Dissertation Beispiele, wie instinktlos und menschenverachtend Überlebende nach dem Krieg behandelt wurden. Haarsträubend ist der Fall des ungarischen Juden Adalbert Frank, der vor dem Krieg an diversen Hotels auf Rügen beteiligt war. Im Zuge der "Arisierung" verlor er alle Hotelbeteiligungen und wurde nach Ungarn ausgewiesen. Nachdem Krieg kehrte er in die SBZ zurück, konnte 1949 ein Hotel völlig zurück erwerben, weil er dem "Ariseur" 5500 Ostmark zahlte, und wurde in zwei Hotels auf Binz, an denen er einst beteiligt war, als Treuhänder eingesetzt. 1953 fand in der DDR mit der "Aktion Rose" eine Großenteignung von Hoteliers statt. Frank wurde nicht nur festgenommen, sondern zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt wegen "Sabotage", "schwerer Untreue", "Angriffs gegen das Volkseigentum". Im Kern warf man ihm als Geschäftsmann und Hotelier "kapitalistische Ausbeutermethoden" vor. Seine jüdische Identität wurde Frank dabei sogar eher zum Verhängnis, betont Spannuth.
Erst in den späten 1980er Jahren versuchte die SED aus wirtschaftlichen Gründen mit Israel und der Jewish Claims Conference zu einem Vergleich zu kommen, um dadurch eine ökonomische Vorzugsbehandlung der USA zu erwirken. Auch diese Verhandlungen scheiterten letztendlich an der dogmatisch-ideologischen Borniertheit der SED und ihrem Geiz, erhebliche Millionenbeiträge in Devisen zu zahlen. Erst 1990 versuchte die Modrow- und später die De-Maizière-Regierung ernsthafter zu verhandeln. Aber da war das politische Ende der DDR fast besiegelt und nach der Wiedervereinigung kam es dann auf dem Gebiet der DDR zu Restitutionen und Entschädigungen wie in der alten Bundesrepublik. Auch die liefen nicht immer spannungsfrei ab, wie das sehr aktuelle Beispiel in Groß Gaglow beweist.
Das Beispiel Groß Gaglow
1931 hatte die Jüdische Landarbeit GmbH in Groß Gaglow von einem ehemaligen Rittergut 820 Morgen Land erworben, um "junge deutsche Juden auf deutscher Scholle bodenständig zu machen". Das Land wurde in 30 Parzellen aufgeteilt und man wollte zunächst Obst anbauen und eine Konservenfabrik errichten. Nach der Machtübernahme durch die Nazis waren Juden durch das "Reichserbhofgesetz" vom September 1933 als "Erbhofbauer" ausgeschlossen. Das Gesetz präzisierte als Ausschlusskriterium: "Jeden der unter seinen Vorfahren väterlicher- oder mütterlicherseits jüdisches oder farbiges Blut hat". 1935 wurden die letzten jüdischen Siedler vertrieben und enteignet, ihr Land an deutsche "Ariseure", die meist "gute Nazis" waren, verkauft. Der ehemalige Leiter des jüdischen Gutes Martin Gerson blieb in Deutschland. Er leitete andere jüdische landwirtschaftliche Betriebe und wurde zusammen mit seiner Frau und seinen zwei Töchtern 1944 in Auschwitz ermordet.
Zu DDR-Zeiten änderte sich nichts an den neuen Besitzverhältnissen, aber nach der Wende klagte die Jewish Claim Conference. Für 26 der betroffenen 30 Grundstücke erhielt die JCC eine Entschädigung. In vier Fällen ordnete das Bundesvermögensamt eine Rückgabe der Grundstücke an die JCC an. Die Auseinandersetzung um den ehemals jüdischen Besitz dauert seit über 20 Jahren an. Wie im Fall der meisten "Ariseure" in der Bundesrepublik der 1950er Jahre sehen sich die heutigen Rentner und Erben der "Ariseure", die nun ihre Häuser verlassen sollten, als Opfer. Viele behaupten nicht einmal gewusst zu haben, dass ihre Grundstücke einst in jüdischem Besitz waren. Auf rechtsradikalen Internetseiten machte man Stimmung mit Schlagzeilen wie "Juden wollen in Cottbus Deutsche aus ihren Häusern vertreiben". Ein israelischer Journalist recherchierte 2019 für die Tageszeitung "Haaretz". Dabei zeigte er durchaus Verständnis für die deutschen Eigentümer, die sich vom deutschen Staat verlassen fühlten. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke bat bei Innenminister Seehofer erfolglos um "andere Wege um von den Nationalsozialisten an Juden begangenes Unrecht auszugleichen".
Nach dem letzten Stand ist es einem vom Land Brandenburg eingesetzten Schlichter gelungen, erfolgreich zu vermitteln. Nähere Angaben zum Kompromiss zwischen den jetzigen Eigentümern und der JCC gibt es jedoch nicht.«
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