Di., 25.04.23 | 05:30 Uhr
Service: Rechte beim Umzug
mit Kay P. Rodegra, Rechtsanwalt
Mehr als acht Millionen Menschen ziehen jedes Jahr in Deutschland um. Die meisten mit Hilfe von Freunden und Bekannten. Immer häufiger werden auch professionelle Umzugsunternehmen beauftragt. Umziehen heißt: Terminplanung für den Umzug, Kisten und Kartons packen, Umzugshelfer finden und einen Transport organisieren. Dabei ergeben sich auch viele rechtliche Fragen.
Umzug mit Hilfe von Umzugsunternehmen
Wer es sich leisten kann, beauftragt ein gewerbliches Umzugsunternehmen. Neben zahlreichen seriösen Möbelspeditionen tummeln sich leider auch so manche schwarze Schafe auf dem Markt. Es droht Abzocke. Vor der Beauftragung eines Unternehmens sollten daher verschiedene Vergleichsangebote eingeholt und sorgfältig miteinander vergleichen werden. Das Unternehmen sollte im Vorfeld über den genauen Umfang des Umzugsgutes informiert werden, also am besten im Rahmen einer Ortsbesichtigung, und dann schriftlich einen Festpreis vereinbaren.
Um eine seröse Umzugsfirma zu finden, hört man sich am besten zunächst im Freundes- und Bekanntenkreis um und fragt nach, ob jemand gute Erfahrungen mit einer Firma gemacht hat. Sinnvoll ist es auc,h ein am Wohn- oder Zielort ansässiges Unternehmen zu wählen. Auf diese Weise hat man schnell einen Ansprechpartner vor Ort, auch wenn es zu einem Schadensfall kommt.
Haftung für Schäden
Die Umzugsunternehmen haften für Schäden, die sie verursacht haben. Nach dem Handelsgesetzbuch ist die Haftung aber auf maximal 620 € je Kubikmeter Laderaum begrenzt, es sei denn, im Vertrag sind höhere Haftungsgrenzen vereinbart. Für einige Dinge kann die Haftung auch gänzlich ausgeschlossen werden, zum Beispiel für besonders teure Gegenstände oder für Pflanzen und Tiere. Ist der Wert des Mobiliars höher, kann eine zusätzliche Transportversicherung abgeschlossen werden.
Es empfiehlt sich, kurz bevor die Möbelspedition die Arbeit aufnimmt, alle Einrichtungsgegenstände und auch gepackten Kartons zu fotografieren, um hinterher beweisen zu können, dass Schäden vor dem Umzug nicht vorhanden waren. Sichtbare Schäden, die festgestellt werden, müssen sofort (spätestens am Folgetag des Umzuges) dem Transportunternehmen gemeldet werden. Nicht sofort erkennbare Schäden können bis 14 Tage nach dem Umzug geltend gemacht werden.
Umzug mit privater Hilfe
Die meisten Umzüge werden mit privaten Umzugshelfern durchgeführt. Bei der Haftung für Schäden gilt eine Besonderheit. Schnell kann mal der Fernseher aus der Hand gleiten oder die Kiste mit Geschirr fällt herunter. Freunde und Bekannte, die aus Gefälligkeit mit anpacken, haften für solche Schäden aber nicht.
Bei einer Gefälligkeitshandlung geht das Gesetz von einem stillschweigenden Haftungsausschluss aus, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. In privaten Haftpflichtversicherungen lassen sich aber Gefälligkeitsschäden versichern, so dass im Schadensfall trotz eines Freundschaftsdienstes beim Umzug ein Schadensausgleich erfolgen kann.
Weitere Infiormationen
• Verbraucherzentrale, Umzugsunternehmen: So fallen Sie nicht auf Umzugs-Abzocker rein
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/umzugsunternehmen-so-fallen-sie-nicht-auf-umzugsabzocker-rein-10470
• NDR, Ratgeber Verbaucher: Ärger beim Umzug – Welche Schäden ersetzt die Spedition?
https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Aerger-beim-Umzug-Welche-Schaeden-ersetzt-die-Spedition,umzugsaerger100.html
• Rundfunkbeitrag – Das ist bei einem Umzug wichtig
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/aendern/index_ger.html
• Deutsche Post, Checkliste Umzug
https://umziehen.de/suche-planung/umzugscheckliste-1-bis-3-monate-vor-dem-umzug-1441?from=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F
Stand: 25.04.2023 07:04 Uhr
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