SENDETERMIN Di., 12.09.23 | 05:30 Uhr

Service: Extras zum Gehalt

mit Thomas Stoll, Stiftung Warentest

Service: Extras zum Gehalt | Video verfügbar bis 12.09.2025 | Bild: WDR

Mehr Lohn zu fordern ist nur eine Möglichkeit, inflationsbedingte Einkommensverluste aufzufangen. Einfacher ist es oft, mit der Chefin oder dem Chef über steuerbegünstigte Extras zum Gehalt zu verhandeln. Möglichkeiten dafür gibt es viele: Vom Ticket für den öffentlichen Nahverkehr, Firmenwagen und Jobrad über Diensthandy und Computer bis hin zur betrieblichen Altersvorsorge oder Fitnesskursen.

Mehr Netto von der Firma

Wer eine Gehaltserhöhung bekommt, muss damit rechnen, dass die Steigerung beim Nettolohn geringer ausfällt als gedacht. Denn mit steigendem Einkommen klettern auch der Steuersatz und die Sozialabgaben. Statt einer Gehaltserhöhung können Mitarbeitende von ihrer Firma auch gezielt geldwerte Extras fordern, die zusätzlich zum normalen Gehalt gewährt werden.

Geldwerte Zuwendungen vom Arbeitgeber sind oft steuer- und sozialabgabenfrei und werden zusätzlich zum Gehalt gewährt. Das heißt, das Gehalt darf nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt oder die Leistung anstelle einer bereits vereinbarten Lohnerhöhung gewährt werden. Beim Wegfall der Extras darf sich der Lohn auch nicht erhöhen.

Beispiele für Extras

Beispiele für Extras zum Gehalt sind das Jobticket, die Überlassung eines Dienstfahrrads, der Kita- und Kindergartenzuschuss für nicht schulpflichtige Kinder, Gesundheitskurse und Maßnahmen für die betriebliche Gesundheitsförderung und der pauschal besteuerte Zuschuss für Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte.

Weitere Zuwendungen können sein:

  • kostenfreie Bahncard
  • E-Bike zur dienstlichen und privaten Nutzung
  • Dienstwagen mit privater Nutzung
  • Kostenübernahme für Notebook, Tablet, Handy, Internet und Telefon
  • Essensgeld und Spesen
  • Übernahme von Kosten der Kinderbetreuung
  • Waren und Dienstleistungen des eigenen Unternehmens
  • Tankgutscheine und andere Wertkarten
  • Erholungsbeihilfe
  • Zuschuss zu Kosten der Weiterbildung
  • betriebseigene oder private E-Ladesäulen
  • Betriebliche Krankenversicherung und Altersvorsorge
  • kostenfreies Wohnen

Der Arbeitgeber spart bei solchen Extras zum Gehalt ebenfalls Abgaben, nämlich seinen Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen. Ein höheres Gehalt käme ihm in der Regel teurer zu stehen. Viele Arbeitgeber zeigen sich daher verhandlungsbereit.

Extras gleich bei Einstellung verhandeln

Vor allem Fachkräfte haben heutzutage im Gehaltspoker hervorragende Karten. Viele Unternehmen werben inzwischen sogar mit Extras zum Gehalt um neue Mitarbeiter. Es ist daher sinnvoll, beim Wechsel des Arbeitgebers oder bei Gehaltsverhandlungen mit dem aktuellen Arbeitgeber solche Extras gleich mit zu vereinbaren. Gehen die Vorstellungen über die Bezahlung auseinander, können zusätzliche Arbeitgeberleistungen die Einigung erleichtern.

WICHTIG: Durch Extras wie ein Jobrad, Dienstwagen, oder eine betriebliche Altersvorsorge sinkt die Nettoauszahlung auf dem Gehaltszettel. Der Haken dabei: Wer bei einer solchen Gehaltsumwandlung Bestandteile des Gehalts sozialversicherungsfrei kassiert, zahlt auch weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein als bei einer herkömmlichen Bruttolohnerhöhung und erwirbt somit auch weniger Rentenansprüche.

Weitere Informationen

• Ratgeber der Stiftung Warentest: "Sicher durch die Inflation – 7 Maßnahmen gegen die Geldentwertung"
https://www.test.de/shop/geldanlage-banken/sicher-durch-die-inflation-sp0672/

• Deutschlandfunk: Extras zum Gehalt ohne Steuerabzug
https://www.deutschlandfunk.de/extras-zum-gehalt-ohne-steuerabzug-dlf-cd0d5f8a-100.html

• Tagesschau, Wirtschaft: Tankkarten für das Team
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/inflation-arbeitnehmer-entlastungen-101.html

Stand: 12.09.2023 07:58 Uhr

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