Di., 19.12.23 | 05:30 Uhr
Das Erste
Service: Was bedeutet das SCHUFA-Urteil?
mit Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur 'finanztip'
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Nutzung des Scoring-Systems der SCHUFA oft nicht mit der europäischen Datenschutzgrundver-ordnung vereinbar ist. Dieses Urteil könnte Auswirkungen für Verbraucher in ganz Europa haben. Der Finanzexperte Hermann-Josef Tenhagen erläutert die Folgen für die Geschäftspraxis von Auskunfteien, und was sich für Verbraucher ändern wird.
So hat der Europäische Gerichtshof entschieden
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Unternehmen dürfen nicht mehr "maßgeblich" auf Grundlage einer automatisierten Bewertung der Kreditwürdigkeit durch die SCHUFA entscheiden, ob sie Verträge mit Kunden abschließen (oder nicht). Grundsätzlich müssen auch andere Daten zur individuellen Prüfung der Kreditwürdigkeit herangezogen werden. Die SCHUFA ist, nach eigenen Angaben, die führende Auskunftei in Deutschland. Neben ihr sind aber auch noch andere Auskunfteien, wie zum Beispiel Crifbürgel, Arvato und Creditreform oder Boniversum in Deutschland tätig. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat eine grundsätzliche Wirkung und wird sich auch auf die Geschäftspraxis dieser Unternehmen auswirken.
So arbeitet die SCHUFA
Die SCHUFA hat nach eigenen Angaben Daten von mehr als 68 Millionen Bürgern gespeichert. Unternehmen erhalten Zugriff auf die von der SCHUFA gespeicherten Informationen und können sich damit ein Bild über die finanzielle Situation der Verbraucherinnen und Verbraucher machen, besonders zur Kreditwürdigkeit. Neben Banken, Sparkassen und Leasingunternehmen nutzen auch Versandhändler, Stromanbieter und Telekommunikationsgesellschaften diese Datenquelle.
Unternehmen, die Daten an die SCHUFA weitergeben, müssen ihre Kunden darüber informieren. Dabei laufen neben den Adressdaten der Kunden auch Informationen wie Kreditkarten- und Handyverträge, Vollstreckungsbescheide, Mahn- und Insolvenzverfahren bei der SCHUFA zusammen.
Die SCHUFA speichert allerdings keine Daten zu Familienstand, Nationalität, Arbeitgeber, Einkommen, Guthaben oder Wertpapierdepots. Außerdem ist das Speichern von besonderen Daten wie Religion oder Herkunft verboten. Die SCHUFA hebt die erfassten Daten auch nicht dauerhaft auf. Sie müssen in festen Abständen auf den Tag genau gelöscht werden.
Auswirkungen für Verbraucherinnen und Verbraucher
Künftig sollten Banken einen Kredit nicht mehr wegen eines zu schlechten SCHUFA- Scores ablehnen. Dieser darf für die Bewilligung eines Kredites nicht mehr maßgeblich sein. Das Gleiche gilt nach dieser Logik im Prinzip auch für andere Entscheidungen. Zum Beispiel die Höhe der Zinsen, Lieferungen nur gegen Vorkasse und ähnliches.
Wie sich das in der Praxis für Verbraucher auswirkt, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist aber in Ihrer Grundsatzwirkung bindend und wird wahrscheinlich vor allem für Kunden mit bisher schlechter Kreditwürdigkeit ein Vorteil sein.
Weitere Informationen
• finanztip: Was der Schufa-Score bedeutet
https://www.finanztip.de/schufa/
• BR, Nach SCHUFA-Urteil: Das gilt in Zukunft für Verbraucher
https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/nach-schufa-urteil-das-gilt-in-zukunft-fuer-verbraucher,TxqwnCp
• Tagesschau, SCHUFA-Score darf nicht maßgeblich für Bonität sein
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/schufa-kreditwuerdigkeit-eugh-100.html
• Deutschlandfunk, Warum der EuGH der Schufa klare Grenzen setzt
https://www.deutschlandfunk.de/schufa-score-eugh-urteil-100.html
• ARD-Morgenmagazin: Service: Was darf die Schufa?
https://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/morgenmagazin/service/service-Was-darf-die-Schufa100.html
Stand: 20.12.2023 06:08 Uhr