Mi., 18.01.23 | 05:30 Uhr
Wirtschaft: Unerwünschte Werbung
Wer keine Werbung bekommen möchte, kann Unternehmen die Zusendung verbieten. Aber dafür müssen Verbraucher wissen, wer ihre Adressen gespeichert hat. Viele Unternehmen geben die Daten ihrer Kunden an Werbetreibende weiter. Wer dann nachfragt, bekommt bislang meist keine Namen genannt.
Der Europäische Gerichtshof hat dieser Praxis jetzt ein Ende bereitet. In einem Fall aus Österreich urteilten die Richter: Verbraucher dürfen von jedem Unternehmen detailliert Auskunft verlangen.
Jeder, der Verbraucherdaten erhalten hat, muss also konkret mit Namen benannt werden. Dann weiß man, wem man die Werbung verbieten kann. Auch wenn der Europäische Gerichtshof nur in einem einzelnen Fall geurteilt hat, wird dies Wellen schlagen.
Stand: 18.01.2023 06:59 Uhr
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