Mi., 21.06.23 | 05:30 Uhr
Bundesverfassungsgericht entscheidet über Haushaltsklage
Corona-Hilfen als Klimafonds
Im Februar 2022 änderte die Regierungskoalition den Bundeshaushalt für das Jahr 2021 rückwirkend. Durch das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 konnte das Sondervermögen "Energie- und Klimafonds“ mit zusätzlichen Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro gefüttert werden. Gelder, die eigentlich für die Bewältigung der Corona-Pandemie vorgesehen waren.
Die CDU/CSU-Fraktion ist der Ansicht, dass sich das nicht mit der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse in Einklang bringen lässt. Sie hat die Ampel verklagt und lässt das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz vom Bundesverfassungsgericht überprüfen. Das Verfahren gibt den Richtern die Gelegenheit, grundsätzliche Rechtsfragen zum Thema zu klären.
Stand: 21.06.2023 10:17 Uhr
Kommentare