Interview mit dem Staatsanwalt Stefan Willkomm

Prozess am Landgericht Düsseldorf
Am Landgericht Düsseldorf wurden es innerhalb der letzten zwei Jahre vier Loverboy-Fälle verhandelt. | Bild: WDR

Kommen Loverboys auch davon, wenn Geschädigte nicht aussagen?

Das passiert wahrscheinlich zigfach. Verfahren im Bereich Menschenhandel haben die höchsten Einstellungs- und Freispruchquoten von allen Deliktsfeldern. Es gibt einen hohen Anteil an Verfahren, die erst gar nicht angeklagt werden können, weil die Beweismittel nicht reichen und somit später auch nicht zu einer Verurteilung führen.

Und dann noch die Fälle, in denen gar nicht erst ermittelt wird, weil es keinen Anhaltspunkt dafür gibt. Wenn sie von außen auf ein Verhältnis zwischen Opfer und Täter blicken, ist für sie ja gar unbedingt nicht erkennbar, was dahinter an Manipulation und Täuschung steckt. Also ich glaube, dass unheimlich viele dieser tatsächlich vorkommenden Fälle niemals bei den Strafverfolgungsbehörden landen. Wenn wir dann doch Verfahren führen können, ist es oft so, dass das Opfer herausgefunden hat, dass es noch andere Frauen parallel gibt. Und sie dann zur Polizei geht, ihren Loverboy anzeigt und eine Aussage macht. Wir ermitteln dann und stellen fest, dass es weitere Geschädigt gibt. Ansonsten ist es extrem schwierig, ohne Opferaussagen die Verfahren so zu führen, dass man das, was wirklich passiert ist, nachweisen kann.

Was für Typen sind die Loverboys, gegen die Sie verhandelt haben?

Das sind extrem selbstbewusste Männer, die so einen gewissen Narzissmus haben. Die fühlen sich ganz toll, die müssen gewisse manipulative Fähigkeiten zwingend haben, um ihre Tat umzusetzen. Und durch dieses selbstbewusste Auftreten schaffen sie es auch, den Frauen ein Stück weit zu imponieren. Viele wollen diesen starken Partner, an den sie sich anlehnen können.

Und vom Bildungsgrad her?

Wir haben noch keine Verfahren gegen Beschuldigte geführt mit Hochschulabschluss oder Hochschulreife. Die kamen vom Bildungsgrad her eher aus dem mittleren, unteren Bereich. Wobei ich glaube, dass das in vielen Fällen durchaus intelligente Täter sind. Die müssen ja eine Beziehung zu vier Mädchen gleichzeitig verstehen, durchdenken und auch planen können. Ich würde keinen von den Loverboys, gegen die wir hier ermittelt haben, als unintelligent beschreiben.

Wir hatten einen Täter, der die Frauen in anonymen Telefonchats angesprochen hat. Auf eine ganz dreiste und direkte Art. Wenn die jungen Frauen sich nicht dagegen zur Wehr gesetzt haben, waren sie interessant für ihn. Der hatte einen Riecher dafür, welche Frau für ihn empfänglich sein könnte. An Frauen, die selbstbewusst dagegen gehalten haben, hatte er kein Interesse, weil er sofort erkannt hat, dass die für ihn nicht als Opfer taugen.

Sie sind als Staatsanwalt auf Menschenhandel spezialisiert. Hilft ihnen das zu erkennen, ob es sich um eine Loverboy-Methode handelt?

Absolut. Wir bekommen ja keine fertigen Ermittlungsakten, sondern die Verfahren kann man nur führen, wenn man als Staatsanwaltschaft schon von Anfang an dabei ist. Quasi ab der ersten Aussage. Wenn die Geschädigten ihre Aussagen machen, klingen die erst mal so, als sei da keine Form von direktem Zwang angewendet worden. Da braucht man auch viel Psychologie, um die Tricks, die Einwirkungen und die Manipulation zu erkennen, denn die sieht man den Aussagen auf den ersten Blick oft nicht direkt an. Man muss sich dafür interessieren, sich weiterbilden, bis man hinter den Aussagen dieses Delikts-Phänomen erkennt.

Also einem Staatsanwalt, der sich nicht damit auskennt, kann das entgehen?

Es gibt bestimmt die Gefahr. Wie oft es in der Praxis passiert, weiß ich nicht. Aber wenn man da nicht geschult ist und das nicht erkennt, diese Tricks und die Manipulation die dahinter stehen, kann es dazu führen, dass ein Staatsanwalt das Verfahren nicht führt oder relativ früh einstellt.

Wie hoch waren die Haftstrafen in Ihren Prozessen?

Ich fang mal mit dem ersten Verfahren an, das ich geführt habe und das mich veranlasst hat, mich intensiver mit dem Thema auseinander zu setzen. Da ist es so gewesen, dass keine Verurteilung erfolgt ist, weil das Opfer nicht meh zur Verfügung stand. Ich würde bestimmte Teile heute anders würdigen und wahrnehmen. Ab da habe ich mich tiefer in das Loverboy-Phänomen eingearbeitet. Es ist danach zu weiteren Verfahren gekommen mit Verurteilungen in Höhe von vier bis zu zehn Jahren.

Wie aufwändig ist es für einen Staatsanwalt, sich auf Loverboys zu spezialisieren?

Wenn man in dem Bereich arbeitet sollte man Fortbildungen zu dem Thema besuchen. Dann halte ich es für extrem wichtig eine Vernetzung mit den Leuten herzustellen, die den Bereich von anderen Seiten aus bearbeiten: mit Polizeibeamten, die sich auf das Loverboy-Phänomen spezialisiert haben. Und da mit den Leuten darüber sprechen, um zu verstehen, wie dieser Bereich funktioniert.

In Düsseldorf vier Loverboy-Prozesse in zwei Jahren – ist das viel?

Ja, wenn man die Statistik betrachtet und sagt: vier zur Anklage gebrachte Fälle in zwei Jahren an einem Landgericht, dann dürfte das deutlich überdurchschnittlich sein. Aber ich glaube nicht, dass in Düsseldorf die Situation im Bereich der Prostitution schlimmer ist als in anderen Städten. Es ist eher so, dass auch bei anderen Staatsanwaltschaften auffällt: Da, wo sich bestimmte Kollegen engagieren, können mehr Verfahren durchgeführt werden.

Worauf basiert die Anklage bei dem aktuellen Prozess, den Sie seit dem 17. Juli am Landgericht gegen einen mutmaßlichen Loverboy führen?

Die Anklage lautet: verschiedene Fälle von Menschenhandel zur ausbeuterischen Zuhälterei, dann eine Reihe von Körperverletzungsdelikten. Als Besonderheit in dem Verfahren gibt es noch eine Anstiftung zum Schwangerschaftsabbruch in einem Fall. Das sind die Haupt-Anklagevorwürfe gegen den Angeklagten.

Wie viele Opfer sind betroffen und wie viele Opfer sagen aus?

In dem Verfahren sind vier Opfer bekannt geworden, und ich gehe davon aus, dass alle vier auch in der Hauptverhandlung Aussagen machen werden. Alle vier haben gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren Aussagen gemacht.

Wie ist das Ganze aufgeflogen?

Das Ermittlungsverfahren, das zu der Hauptverhandlung geführt hat, hat durch die Aussage einer Geschädigten seinen Anfang genommen. Sie hat ihn verlassen, sich an die Polizei gewandt und hat da ihre Geschichte erzählt, was ihr in den Jahren davor passiert ist. Und dann hat man, an diese Aussage anschließend, begonnen zu ermitteln, was in der Vergangenheit passiert ist. Die Zeugin hatte da schon Angaben zu potentiellen weiteren Geschädigten gemacht. Was dann die Möglichkeit gibt, nicht nur in die Vergangenheit ermitteln zu müssen, sondern laufende Straftaten zu beobachten und zu dokumentieren.

Wird es in Zukunft mehr Prozesse gegen Loverboys geben?

Ich glaube, dass der Fokus der Polizei stärker drauf liegt und dass es in Zukunft noch eine ganze Reihe von Verfahren aus diesem Bereich geben wird, die zu führen sind.

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