Wie Sie Ihr Kind vor Cyber-Grooming schützen können
Interview mit Nina Lübbesmeyer, Leiterin des Referats Chats, Messenger und Communitys bei jugendschutz.net
Snapchat, Whatsapp, Instagram und Co. sind im Leben unserer Kinder und Jugendlicher nicht mehr wegzudenken. Diese Netzwerke sind ideal, um sich auszutauschen, zu chatten oder zu flirten. Aber es gibt auch die dunkle Seite im Netz. Immer mehr Straftaten, wie Kinderpornographie oder Grooming, verlagern sich in die virtuelle Welt.
Wir sprechen mit Nina Lübbesmeyer, Leiterin des Referats Chats, Messenger und Communitys bei jugendschutz.net über Maßnahmen zum Schutz unserer Kinder vor sexueller Anmache und Gewalt im Internet.
Junge Menschen bewegen sich vermeintlich selbstbewusst im Netz und wirken meist kompetenter im Umgang mit elektronischen Geräten als ihre Eltern. Trotzdem, können oder sollten Eltern ihren Kindern etwas mit auf den Weg geben, wenn diese das Internet für sich entdecken. Was raten Sie Eltern?
Bei Kindern empfiehlt es sich, gemeinsam mit ihnen geeignete Angebote auszusuchen und Sicherheitseinstellungen in den Diensten vorzunehmen. Vor allem bei Kindern, aber auch bei Jugendlichen, ist es wichtig, im Gespräch zu bleiben über das, was sie online erleben: Welche Dienste sie nutzen, was sie an diesen fasziniert und mit wem sie in Kontakt stehen. Eltern sollten Kinder und Jugendliche über Risiken aufklären und ihnen Tipps geben, wie sie sich selbst schützen können.
Welche Portale, Chats oder Netzwerke nutzen Täter besonders gerne für eine sexuelle Anmache?
Riskant sind vor allem Dienste, die sich an alle Altersgruppen richten und die über Suchfunktionen verfügen, die Minderjährige leicht auffindbar machen. Ebenfalls besondere Vorsicht ist geboten bei Angeboten, die schon in Titel oder Beschreibung einen Flirt-Kontext herstellen. Das Risiko von Belästigungen und Cybergrooming wird erhöht, wenn von Anbieterseite aus nur schlecht oder gar nicht moderiert wird und/oder zu wenig Sicherheitseinstellungen möglich sind – unabhängig davon, ob es sich um Communitys, Messenger oder Online-Spiele handelt. Überall dort, wo private Nachrichtenfunktionen wie Messanger angeboten werden, kann es auch zu Übergriffen kommen.
Welche "Masche" haben die Täter?
Kontaktanbahnungen zu Minderjährigen mit dem Ziel eines sexuellen Missbrauchs folgen oftmals einem ähnlichen Schema:
Kontaktaufnahme: Die Täterin oder der Täter sucht meist gezielt nach Kindern, z.B. in Kommunikationsdiensten, auf Videoportalen oder in Online-Spielen.
Vertrauen aufbauen: Die Täterin oder der Täter knüpft in der Kommunikation an die Lebenswelt es Kindes an, z.B. durch gemeinsames Interesse an einem Online-Spiel. Um Vertrauen aufzubauen, geben sich Täterinnen und Täter teils als Gleichaltrige aus, teils aber auch Personen, denen man aus der Perspektive von Kindern vertrauen kann oder die einen aktuellen Wunsch/ein Bedürfnis leicht erfüllen könnten. Ziel ist es, das Kind geschickt auszuhorchen und es in Abhängigkeiten zu verstricken.
Identität verifizieren: Teils erst nach einiger Zeit, manchmal aber auch schon zu Beginn der Kommunikation versuchen Täterinnen und Täter zu verifizieren, dass es sich bei ihrem Chat-Partner nicht um einen Fake, sondern tatsächlich um ein Kind handelt. Dies geschieht z.B. durch das Anfordern von Links zu weiteren Profilen (Abgleich von Daten), die Bitte um private Kontaktdaten wie Telefonnummern und das Anfordern von Bildern und Webcam-Übertragungen.
Übergriffe: Kinder werden zum Entwicklungsstand und sexuellen Erfahrungen befragt. Der Täter sendet pornografische Bilder und umgekehrt fordert er erotisches oder pornografisches Material vom Kind an. Wird dieses übersendet, kann es zu Erpressungen von weiteren Bildern oder auch Treffen kommen.
Unabhängig von sexueller Belästigung online, versuchen viele Täterinnen und Täter, Kinder zu realen Treffen zu überreden. Als Treffpunkt werden dabei Punkte ausgewählt, die für das Kind von besonderem Interesse sind, z.B. Kino oder Schwimmbad, aber auch die Wohnung der Täterin oder des Täters.
An wen kann man sich wenden, wenn man einen Verdacht auf Cybergrooming hat oder sogar konkrete Anhaltspunkte?
Bei einem Verdacht auf Cybergrooming oder auch sexueller Belästigung ihrer Kinder, können sich Eltern jederzeit an die Polizei wenden. Essentiell ist dabei die Beweissicherung: Vorhandene Daten und Kommunikationsinhalte sollten bestenfalls per Screenshot dokumentiert werden. Bei Verstößen ist der Betreiber des Kommunikationsdienstes auch verpflichtet, Beweisdaten wie gespeicherte IP-Adressen zum Zwecke einer Strafverfolgung an die Polizei herauszugeben, die über den Provider dann den Wohnort des Täters herausfinden kann.