Informationen über die Datenverarbeitung bei Angeboten von Das Erste auf Drittplattformen

Mann, der das Mobiltelefon zu Hause mit Social-Media-Apps-Symbolen auf dem virtuellen Bildschirm
Mann, der das Mobiltelefon zu Hause mit Social-Media-Apps-Symbolen auf dem virtuellen Bildschirm | Bild: iStock / Getty Images Plus / Tippapatt

Das Erste ist auch auf Drittplattformen wie z. B. Facebook, Youtube, Twitter und Instagram präsent. Auf die datenschutzrechtlichen Einstellungen dieser Drittplattformen hat der Das Erste keinen Einfluss.

Nachdem die Rechtsprechung im Falle von Facebook aber eine Mitverantwortung des Fanpage-Betreibers für möglich hält, informieren wir Sie hier insbesondere am Beispiel der sog. Facebook-Fanpages über die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit Drittplattformen

Kontaktdaten des Mit-Verantwortlichen

Bayerischer Rundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
vertreten durch den Intendanten
Rundfunkplatz 1
80335 München

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Mit-Verantwortlichen

Datenschutzbeauftragter des Bayerischen Rundfunks
Rundfunkplatz 1
80335 München
datenschutz@br.de

Art und Zweck der Datenverarbeitung

Die Betreiber der Drittplattformen (im Falle von Facebook: Meta) verarbeiten Ihre Daten zu eigenen Zwecken. Dabei setzen die Drittplattformen auch Cookies, mit denen sie das Nutzungsverhalten auf anderen Webseiten und Apps des Konzerns verfolgen können. Dies gilt insbesondere, wenn Sie auf diesen Drittplattformen bereits registriert sind. Genaueres dazu finden Sie in den jeweiligen Datenschutzinformationen der Betreiber.

Das Erste erhält von diesen Daten nur eine anonymisierte Auswertung. Ein personenbeziehbares Nutzerprofil von Ihnen erhalten wir dagegen nicht. Die anonyme Nutzungsstatistik dient Das Erste dazu, seine Angebote besser auf die Bedürfnisse und Interessen seines Publikums auszurichten. Für diese Zwecke stellt uns beispielsweise Meta/Facebook folgende Daten (anonymisiert und nach Gruppen zusammengefasst) bereit:

Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden

  • Alter
  • Geschlecht
  • Wohnort (Nation und Region bzw. Stadt)

Über die Gesamt-Nutzung wird anonymisiert z.B. aufgezeichnet:

  • Uhrzeit der Nutzung
  • Interaktionen im Kontext mit Posts (z.B. Reaktionen, Kommentare, Klickrate, Views, Shares)
  • Videonutzungsdauer
  • benutzte Geräte, Betriebssysteme, Software
  • Standort der Nutzung
  • Nutzungsverlauf (referierende Webangebote)
  • Sprache
  • Interessen/Themen

Welche Daten die jeweilige Drittplattform insgesamt sammelt und zu welchen Zwecken sie diese Daten verarbeitet, ist uns nicht bekannt. Hierzu wenden Sie sich bitte gegebenenfalls an den jeweiligen Plattformbetreiber.

Rechtsgrundlagen

Soweit angebotene Proramminhalte personenbezogene Daten beinhalten, unterfallen diese dem sog. Medienprivileg (Art. 85 EU-Datenschutz-Grundverordnung / DS-GVO i. V. m. §§ 12, 23 Medienstaatsvertrag).

Die mit der Präsenz auf Drittplattformen wie Facebook einhergehende Datenverarbeitung basiert im Hinblick auf Das Erste auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e) DS-GVO. Danach ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn sie für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt.

Eine solche Aufgabe ist auch der verfassungsrechtliche Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, den das Bundesverfassungsgericht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz herleitet. Danach ist es insbesondere Aufgabe von Das Erste Fehlentwicklungen auf dem Medien- und Meinungsmarkt auszugleichen. „In Zeiten vermehrten komplexen Informationsaufkommens einerseits und von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News, Deep Fakes andererseits“ nimmt die Bedeutung dieses Funktionsauftrags nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts immer weiter zu (Urt. v. 18.07.2018 – 1 BvR 1675/16 u. a., Rn. 79 f.; Beschl. v. 20.07.2021 – 1 BvR 2756/20, Rn. 81 ff.). Daher müsse das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch für neue Verbreitungsformen offenbleiben.

Aus diesem Grund erstreckt sich der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gemäß § 30 Abs. 4 Satz 2 Medienstaatsvertrag auch auf Social-Media-Plattformen, die von Millionen Menschen genutzt werden.

Übrigens: Unter Verweis auf die Meinungs- und Medienfreiheit hat der Österreichische Verfassungsgerichtshof wiederholt bestätigt, dass der ORF Facebook-Fanpages betreiben darf (VfGH, Urt. v. 27.06.2013 – GZ B 484/2012 sowie VfGH, Urt. v. 06.03.2014 - B 1035/2013-22).

Empfänger der Daten

Empfänger der Daten

Zur Auswertung von anonymisierten Daten und öffentlicher Interaktionen (Kommentare, Likes etc.) nutzen wir Services der Drittplattformen oder von Dienstleistern zur Kommentarverwaltung und Analyse.

Wir weisen darauf hin, dass die Betreiber der Plattformen meist amerikanische Firmen sind und ihre Daten daher auch außerhalb der Europäischen Union verarbeitet werden können. Hierdurch können sich Risiken ergeben, weil so z.B. die Durchsetzung von Betroffenenrechten erschwert sein kann. Näheres dazu regeln die Datenschutzerklärungen der einzelnen Anbieter.

Geplante Speicherdauer

Die anonymisierten Statistikdaten werden z. B. von Facebook täglich aktualisiert und für einen Auswertungszeitraum einschließlich des vorherigen Tages zur Verfügung gestellt. Um Entwicklungen nachvollziehen zu können, werden Teile des von Facebook zur Verfügung gestellten Datenmaterials archiviert. Dabei handelt es sich aber ausschließlich um anonymisierte Statistik-Daten, die keine Rückschlüsse auf Sie zulassen. Kommentare und öffentliche Interaktionen wie z. B. Likes und Shares archivieren wir zu journalistischen Zwecken.

Betroffenenrechte

Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass eine gemeinsame Verantwortung von Plattformbetreiber und zum Beispiel Fanpage-Betreiber unterschiedlich aufgeteilt sein kann. Über die Verarbeitung personenbezogener Daten der auf einer Plattform registrierten Nutzer:innen entscheidet grundsätzlich der Plattformbetreiber. Dementsprechend liegt die Hauptverantwortung für die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit Fanpages bei Facebook/Meta.

Seine Hauptverantwortung erkennt Meta auch an, insbesondere bezüglich der Betroffenenrechte, weil Fanpage-Betreiber wie Das Erste zu der Datenverarbeitung auch gar nichts sagen oder veranlassen könnten.

Bitte wenden Sie sich daher direkt an den einschlägigen Plattformbetreiber, wenn Sie Ihre Betroffenenrechte nach der DS-GVO geltend machen möchten. Eine Auswahl von Datenschutzerklärungen einiger Drittplattformen finden Sie hier:

Keine Pflicht zur Bereitstellung personenbezogener Daten

Wenn Sie sich bei einer Drittplattform registrieren, müssen Sie die dortigen Nutzungsbedingungen und die darin beschriebene Datenverarbeitung akzeptieren. Auf diesen Nutzungsvertrag hat Das Erste keinen Einfluss. Alternativ können Sie unsere Angebote auf unseren eigenen Internetseiten abrufen.